Fach- und Tätigkeitsgebiete

Rechtsanwalt und Notar a.D. Michael Schade

  • ist Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • und Fachanwalt für Steuerrecht

Der Rechtsanwalt wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer zum Fachanwalt ernannt, wenn er besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen hat.

Er ist dazu verpflichtet, sich ständig fortzubilden und auch darüber Nachweise zu führen.

Weiterhin ist Rechtsanwalt Michael Schade tätig auf den Gebieten

  • des allgemeinen Zivilrechts,
  • des Erbrechts,
  • des Grundstücks-und Immobilienrechts,
  • des Wirtschafts- und Handelsrechts,
  • des Handelsvertreterrechts
  • und des Stiftungsrechts.